Ja das geht! Jedoch nur bestimmte Aufwendungen können ersetzt werden.
Wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, haben Sie normalerweise das Recht, die durch das Gespräch entstehenden Kosten erstattet zu bekommen. Der Arbeitgeber kann dies nur verhindern, indem er in der Einladung ausdrücklich darauf hinweist, dass keine Kosten übernommen werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören in erster Linie die Fahrtkosten, egal ob Sie mit dem eigenen Auto oder der Bahn zweiter Klasse anreisen. Wenn An- und Abreise nicht am selben Tag möglich sind, werden auch die Hotelkosten erstattet.