Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch legitim?

Erstellt am 10.06.2024 aktualisiert am 26.06.2024
Whispert Redaktion
Whispert Redaktion München
Whispert Redaktion
Fachkompetenz: Arbeitsrecht

Was gilt es zu beachten.

Grundsätzlich dürfen nur Fragen gestellt werden, deren Beantwortung für den zu besetzenden Arbeitsplatz von Bedeutung sind und sollten ehrlich beantwortet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Tipps

Manchmal dürfen sie lügen.

Wenn ihnen eine unzulässige Frage gestellt wird dürfen sie ausnahmsweise lügen. Sie können natürlich auch schweigen aber dann merkt Ihr Gesprächspartner möglicherweise sofort , dass er „ins Schwarze“ getroffen hat. Deshalb dürfen Sie Ihre Lüge sogar mit weiteren unwahren Angaben ausschmücken.
Whispert Redaktion
Whispert Redaktion München
Fachkompetenz: Arbeitsrecht

Fragen im Vorstellungsgespräch und deren Beantwortung

Im Vorstellungsgespräch können verschiedene Fragen gestellt werden, die auf die Eignung und Motivation des Bewerbers abzielen. Legitime Fragen drehen sich oft um den beruflichen Werdegang, Stärken und Schwächen, Teamfähigkeit oder auch Konfliktsituationen in vergangenen Arbeitsverhältnissen. Grundsätzlich sollte man alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten, da Unwahrheiten spätestens im Arbeitsalltag ans Licht kommen könnten. Ihr Arbeitgeber kann auch noch nach Jahren Schadensersatz verlangen oder den Arbeitsvertrag anfechten bzw. kündigen wenn sie eine zulässige Frage falsch beantworten und diese von Bedeutung für den Arbeitsplatz ist.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass man nicht verpflichtet ist, private Informationen preiszugeben wie zum Beispiel Familienstand, Gesundheitsfragen so wie auch für Ihre politischen oder religiösen Einstellungen und Überzeugungen.

In solchen Fällen ist es legitim höflich darauf hinzuweisen, dass diese Angaben für die Stelle nicht relevant sind und daher nicht besprochen werden sollten.

FAQ zu Vorstellungsgespräch

Ja, das gilt jedoch nur für Situationen, in denen der Arbeitgeber vernünftigerweise Ehrlichkeit erwarten kann. Beispielsweise, wenn Sie Ihre Arbeit nicht zum vereinbarten Termin aufnehmen können oder dürfen, wie bei einem Kraftfahrer nach einem Führerscheinentzug.

Kategorien