Grundsätzlich dürfen nur Fragen gestellt werden, deren Beantwortung für den zu besetzenden Arbeitsplatz von Bedeutung sind und sollten ehrlich beantwortet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Im Vorstellungsgespräch können verschiedene Fragen gestellt werden, die auf die Eignung und Motivation des Bewerbers abzielen. Legitime Fragen drehen sich oft um den beruflichen Werdegang, Stärken und Schwächen, Teamfähigkeit oder auch Konfliktsituationen in vergangenen Arbeitsverhältnissen. Grundsätzlich sollte man alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten, da Unwahrheiten spätestens im Arbeitsalltag ans Licht kommen könnten. Ihr Arbeitgeber kann auch noch nach Jahren Schadensersatz verlangen oder den Arbeitsvertrag anfechten bzw. kündigen wenn sie eine zulässige Frage falsch beantworten und diese von Bedeutung für den Arbeitsplatz ist.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass man nicht verpflichtet ist, private Informationen preiszugeben wie zum Beispiel Familienstand, Gesundheitsfragen so wie auch für Ihre politischen oder religiösen Einstellungen und Überzeugungen.
In solchen Fällen ist es legitim höflich darauf hinzuweisen, dass diese Angaben für die Stelle nicht relevant sind und daher nicht besprochen werden sollten.