Wie verhält man sich am besten bei einer polizeilichen Vernehmung?

Erstellt am 19.06.2024 aktualisiert am 26.06.2024
Whispert Redaktion
Whispert Redaktion München
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Fachkompetenz: Strafrecht

Kurze Antwort

Als Beschuldigter sollten Sie bei einer Ladung zur Polizei keine Angaben machen und auf Ihr Schweigerecht bestehen. Nehmen Sie einen Anwalt zu Rate, bevor Sie sich äußern.

Wie verhalte ich mich während einer polizeilichen Vernehmung?

Wenn Sie als Beschuldigter von der Polizei zu einer Vernehmung geladen werden, sollten Sie zunächst wissen, dass Sie nicht verpflichtet sind, der Ladung der Polizei Folge zu leisten. Erscheinen müssen Sie nur, wenn Sie von einem Richter oder Staatsanwalt vorgeladen werden. Selbst dann gilt Ihr Schweigerecht, d.h., Sie müssen zur Sache keine Aussagen machen.

Vor der Vernehmung wird Ihnen mitgeteilt, welche Tat Ihnen zur Last gelegt wird, und Sie werden über Ihre Rechte belehrt. Diese beinhalten das Recht zu schweigen, das Recht, sich einen Verteidiger zu nehmen, und das Recht, zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen zu beantragen.

Aus anwaltlicher Sicht ist es dringend ratsam, keinerlei Angaben gegenüber den Polizeibehörden zu machen, unabhängig davon, ob Sie die Tat begangen haben oder nicht. Jede Information, die Sie geben, wird in den Ermittlungsakten festgehalten und kann bis zur Verurteilung gegen Sie verwendet werden. Erst wenn Ihr Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte genommen und die Beweislage analysiert hat, sollten Sie entscheiden, ob und wie Sie sich äußern.

Besonders bei unbegründeten Vorwürfen besteht oft der Wunsch, sich zu verteidigen. Dennoch sollten Sie diesem Drang widerstehen, da selbst unschuldige Erklärungen ohne vollständige Kenntnis der Aktenlage zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden können. Holen Sie sich daher unbedingt anwaltliche Unterstützung, um eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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